§ 1602 Absatz 1 BGB bestimmt:
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Minderjährige Kinder haben deshalb grundsätzlich immer einen Unterhaltsanspruch, denn minderjährige Kinder haben in der Regel weder Vermögen noch Einkommen(häufigste Ausnahme: Lehrlinge). Sie sind deshalb darauf angewiesen, Unterhalt von Ihren Eltern zu bekommen.
Solange die Eltern zusammenleben, wird der Kindesunterhalt in [...]

